Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Nutzungsersatz für Zins- und Tilgungsleistungen führt zu KapitaleinkünftenNutzungsersatz für Zins- und Tilgungsleistungen führt zu Kapitaleinkünften

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Nutzungsersatz für Zins- und Tilgungsleistungen führt zu KapitaleinkünftenNutzungsersatz für Zins- und Tilgungsleistungen führt zu Kapitaleinkünften

Wird ein Verbraucher-Darlehensvertrag wegen fehlender Belehrung widerrufen, führt ein für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen von der Bank an den Darlehensnehmer gezahlter Nutzungsersatz bei diesem zu Kapitalerträgen. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 3 K 2991/19).