Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmenOhne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmenOhne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen

Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese Entscheidung berichtet die BRAK.