Das BMF hat zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung sog. F-Modelle nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) und sog. A-Modelle auf der Grundlage der Mauterhebung nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) Stellung genommen (Az. III C 2 – S-7100 / 20 / 10002 :001).
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