Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Scheinbarer App-Zwang: Telekom wegen Irreführung bei congstar verurteiltScheinbarer App-Zwang: Telekom wegen Irreführung bei congstar verurteilt

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Scheinbarer App-Zwang: Telekom wegen Irreführung bei congstar verurteiltScheinbarer App-Zwang: Telekom wegen Irreführung bei congstar verurteilt

Das LG Köln gab der Klage des vzbv gegen die Telekom Deutschland GmbH statt. Kunden dürfen nicht per Falschmeldung zum Download einer App gedrängt werden (Az. 33 O 490/24).