Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Schöffen haben keinen Anspruch auf UrteilsabschriftSchöffen haben keinen Anspruch auf Urteilsabschrift

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Schöffen haben keinen Anspruch auf UrteilsabschriftSchöffen haben keinen Anspruch auf Urteilsabschrift

Schöffen werden wieder zu Privatpersonen, wenn das Strafverfahren beendet ist und können damit auch nicht die Urteilsbegründung erfahren, so das KG Berlin (Az. 3 Ws 25/24). Hierauf weist die BRAK hin.