Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Schulleiterin darf versetzt werdenSchulleiterin darf versetzt werden

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Schulleiterin darf versetzt werdenSchulleiterin darf versetzt werden

Die Versetzung der Schulleiterin einer Eschweiler Grundschule an eine andere Grundschule im Bezirk ist rechtlich nicht zu beanstanden. Es lägen ausreichende Nachweise dafür vor, dass der Schulfrieden an der Grundschule tiefgreifend und nachhaltig gestört sei (Az. 1 L 288/22).