Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Sechste Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit den NiederlandenSechste Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden

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Sechste Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit den NiederlandenSechste Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden

Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 06.04.2020 zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde zum sechsten Mal – bis zum 31.03.2022 – verlängert. Hierauf macht das BMF aufmerksam (Az. IV B 3 – S-1301-NDL / 20/ 10004 :001).