Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Single Club darf keinen Jahresbeitrag im Voraus verlangenSingle Club darf keinen Jahresbeitrag im Voraus verlangen

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Single Club darf keinen Jahresbeitrag im Voraus verlangenSingle Club darf keinen Jahresbeitrag im Voraus verlangen

Ein kommerzieller Freizeitclub darf keinen vollen Jahresbeitrag im Voraus verlangen. Das hat das OLG Thüringen nach einer Klage des vzbv gegen die Kerstin-Single-Club GmbH entschieden (Az. 1 U 1303/20).