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Steuerliche Hochwasserhilfsmaßnahmen gelten weiterSteuerliche Hochwasserhilfsmaßnahmen gelten weiter

Die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz verlängert den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen. Damit gelten weiterhin steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener bis zum 31.03.2022.