Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Studierender darf Klausur nach Täuschung nicht wiederholenStudierender darf Klausur nach Täuschung nicht wiederholen

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Studierender darf Klausur nach Täuschung nicht wiederholenStudierender darf Klausur nach Täuschung nicht wiederholen

Ein Studierender, der einen Täuschungsversuch unternommen hat, hat keinen Anspruch auf die Wiederholung einer Klausur aus der aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführten Sonderregelung zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungen. So entschied das VG Berlin (Az. 3 K 489/20).