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Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilligen Schließungen möglichÜberbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilligen Schließungen möglich

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus ist eine Antragsberechtigung nun zusätzlich auch bei freiwilligen Schließungen wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regelungen vorgesehen. Darauf weist das BMWi hin. Der DStV hatte sich für eine entsprechende unbürokratische Lösung stark gemacht.