Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Üblicher Verschleiß beim „Gebrauchten“ kein MangelÜblicher Verschleiß beim „Gebrauchten“ kein Mangel

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Üblicher Verschleiß beim „Gebrauchten“ kein MangelÜblicher Verschleiß beim „Gebrauchten“ kein Mangel

Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass der Verkäufer eines älteren Gebrauchtwagens mit hoher Laufleistung aufgrund einer kurz nach dem Kauf undichten Zylinderkopfdichtung dem Käufer nicht für die Reparaturkosten haftet (Az. 6 U 19/20).