Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Unklare Anwalts-Honorarvereinbarung bleibt wirksamUnklare Anwalts-Honorarvereinbarung bleibt wirksam

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Unklare Anwalts-Honorarvereinbarung bleibt wirksamUnklare Anwalts-Honorarvereinbarung bleibt wirksam

In einer Grundsatzentscheidung zu anwaltlichen Honorarvereinbarungen hat der BGH einige Grundsätze aufgestellt. Vereinbaren Anwältinnen und Anwälte einen Stundenlohn, so muss sich aus der Vergütungsvereinbarung selbst nicht genau ergeben, welche Tätigkeiten erfasst sind. Ist der Pflicht-Hinweis in der Vergütungsvereinbarung darauf, dass das Stundenhonorar die vom Gegner zu ersetzenden RVG-Gebühren übersteigt, fehlerhaft, führe dies nicht zur Unwirksamkeit der Vereinbarung. Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin (Az. IX ZR 226/22).