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VG Köln kippt Mindestpreis für Mietwagenfahrten in der Stadt KölnVG Köln kippt Mindestpreis für Mietwagenfahrten in der Stadt Köln

Die Festsetzung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Verkehr mit Mietwagen mit Fahrer (maximal 20 % weniger als Taxitarif) durch den OB der Stadt Köln ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat das VG Köln entschieden (Az. 18 L 1226/26).