Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Vinted darf kostenpflichtigen Käuferschutz nicht voreinstellenVinted darf kostenpflichtigen Käuferschutz nicht voreinstellen

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Vinted darf kostenpflichtigen Käuferschutz nicht voreinstellenVinted darf kostenpflichtigen Käuferschutz nicht voreinstellen

Das KG Berlin hat dem Betreiber der Plattform Vinted.de untersagt, bei der Bestellung gebrauchter Kleidung eine zusätzliche Käuferschutzgebühr voreinzustellen. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt (Az. 5 U 87/22).