Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Vorsicht Sturzgefahr: Zu den Anforderungen der Absicherung einer BaustelleVorsicht Sturzgefahr: Zu den Anforderungen der Absicherung einer Baustelle

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Vorsicht Sturzgefahr: Zu den Anforderungen der Absicherung einer BaustelleVorsicht Sturzgefahr: Zu den Anforderungen der Absicherung einer Baustelle

Wie muss eine Baustelle abgesichert sein, damit der Bauherr seiner ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht genügt? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 13 S 32/24).