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Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für TrikotsponsoringVorsteuerabzug aus Aufwendungen für Trikotsponsoring

Das FG Niedersachsen hat über die Frage entschieden, ob im Rahmen der Umsatzsteuerfestsetzung Vorsteuerbeträge aus dem Erwerb von Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken (sog. Trikotsponsoring) abzugsfähig sind (Az. 11 K 200/29).