Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Vorübergehende Tätigkeit im Ausland: A1-Bescheinigungen nur noch elektronischVorübergehende Tätigkeit im Ausland: A1-Bescheinigungen nur noch elektronisch

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Vorübergehende Tätigkeit im Ausland: A1-Bescheinigungen nur noch elektronischVorübergehende Tätigkeit im Ausland: A1-Bescheinigungen nur noch elektronisch

Selbstständige, die ihre Tätigkeit vorübergehend im europäischen Ausland ausüben, können die sozialversicherungsrechtlich erforderliche sog. A1-Bescheinigung seit dem 01.01.2022 nur noch elektronisch beantragen. Darauf weist die BRAK hin.