Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Wann erbt der Staat?Wann erbt der Staat?

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Wann erbt der Staat?Wann erbt der Staat?

Verstirbt ein Mensch und greift die gesetzliche Erbfolge, erben grundsätzlich seine Verwandten, sein Ehegatte oder der Lebenspartner. Nur für den Fall, dass kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner vorhanden ist, erbt das Land. Sofern keine Erben existieren, stellt das Gericht dies durch einen Beschluss fest, wodurch die Vermutung begründet wird, der Fiskus sei Erbe. Ein solcher Feststellungsbeschluss lag dem OLG Braunschweig zur Überprüfung vor (Az. 3 W 48/21).