Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Zum Begriff der Erstausbildung i. S. d. § 9 Abs. 6 EStG bei einem 20-monatigen Praktikum und einer späteren Ausbildung zum BerufspilotenZum Begriff der Erstausbildung i. S. d. § 9 Abs. 6 EStG bei einem 20-monatigen Praktikum und einer späteren Ausbildung zum Berufspiloten

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Zum Begriff der Erstausbildung i. S. d. § 9 Abs. 6 EStG bei einem 20-monatigen Praktikum und einer späteren Ausbildung zum BerufspilotenZum Begriff der Erstausbildung i. S. d. § 9 Abs. 6 EStG bei einem 20-monatigen Praktikum und einer späteren Ausbildung zum Berufspiloten

Das FG Niedersachsen entschied, dass Aufwendungen für die Verkehrspilotenausbildung zu den beschränkt abzugsfähigen Berufsausbildungskosten des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG zählen. Auch wenn der Kläger bereits seit mehreren Jahren in der Veranstaltungs- und Showtechnik gewerblich tätig war, handele es sich um eine Erstausbildung, sodass die dafür entstandenen Aufwendungen dem Werbungskostenabzugsverbot nach § 9 Abs. 6 EStG unterliegen (Az. 2 K 130/20).