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Zur Anordnung eines FahrtenbuchsZur Anordnung eines Fahrtenbuchs

Das Führen eines Fahrtenbuchs kann auch dann angeordnet werden, wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs angegeben hat, den Verkehrsverstoß selbst begangen zu haben. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 L 68/22).