Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Zwangsgeld gegen Arbeitgeber bei fehlender Mitwirkung unabhängig vom Ausgang einer BetriebsprüfungZwangsgeld gegen Arbeitgeber bei fehlender Mitwirkung unabhängig vom Ausgang einer Betriebsprüfung

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Zwangsgeld gegen Arbeitgeber bei fehlender Mitwirkung unabhängig vom Ausgang einer BetriebsprüfungZwangsgeld gegen Arbeitgeber bei fehlender Mitwirkung unabhängig vom Ausgang einer Betriebsprüfung

Legen Arbeitgeber zur Betriebsprüfung keine Unterlagen vor, kann gegen sie ein Zwangsgeld festgesetzt werden, unabhängig davon, ob sich nach Abschluss der laufenden oder einer vorausgehenden Betriebsprüfung tatsächlich eine Beitragsnachforderung ergibt. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 5 BA 2751/20).