BFH zur Verfassungsmäßigkeit von § 43 Abs. 14 Satz 2 und 3 KAGG i. d. F. des UntStFG: Nichtigkeit wegen formellen Mangels des Gesetzgebungsverfahrens?BFH zur Verfassungsmäßigkeit von § 43 Abs. 14 Satz 2 und 3 KAGG i. d. F. des UntStFG: Nichtigkeit wegen formellen Mangels des Gesetzgebungsverfahrens?
Der BFH legt dem BVerfG Fragen zur verfassungskonformen Auslegung bei rückwirkendem Wegfall der Steuerbefreiung für in Fondsausschüttungen enthaltene Altveräußerungsgewinne nach § 43 Abs. 14 Satz 3 KAGG vor (Az. I R 12/20).
BFH: Betriebsfortführung zugunsten eines Dritten kein Umsatz im Rahmen einer GeschäftsveräußerungBFH: Betriebsfortführung zugunsten eines Dritten kein Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung
Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei einer Zahlung durch Dritte der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a UStG erfasst sein kein und falls ja, ob ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Geschäftsveräußerung bestehen kann, wenn eine Zahlung durch Dritte eine Verpflichtung des Übernehmers über die gesetzlichen Pflichten hinaus begründet (Az. V R 41/21).
BFH: Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall (Alopezie)BFH: Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall (Alopezie)
Der BFH hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein durch einen Arzt bei verschiedenen Formen der Alopezie bei Frauen und Männern vorgenommener Eingriff in Gestalt einer Haarwurzeltransplantation eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung darstellt (Az. XI R 17/21).
BFH: Zurechnung von Grundstücken bei einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG und Grunderwerbsteuerbefreiung bei einer niederländischen StiftungBFH: Zurechnung von Grundstücken bei einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG und Grunderwerbsteuerbefreiung bei einer niederländischen Stiftung
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Übertragung von (weiteren) Anteilen an einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft auf eine niederländische Verwaltungsstiftung der Grunderwerbsteuer i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG unterliegt (Az. II R 11/22).
Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Oktober 2024: -1,5 % zum VormonatAuftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Oktober 2024: -1,5 % zum Vormonat
Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Oktober 2024 gegenüber September 2024 um 1,5 % gefallen.
BFH: Organschaft und Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit des OrganträgersBFH: Organschaft und Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit des Organträgers
Der BFH hatte u. a. zu klären, ob eine GmbH, die als Organgesellschaft dem Unternehmen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Organträger) eingegliedert ist, durch Ausführung von Reinigungs-, Hygiene- und Wäschereileistungen eine öffentliche Aufgabe im hoheitlichen Bereich erbringt (Az. V R 14/24).
BFH: Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStGBFH: Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob bei der Ermittlung der Gegenleistung einer gemischten Grundstücksschenkung unter Nutzungs-, Duldungs- und Leistungsauflagen, auch der Kapitalwert der Leistungsauflage nach § 14 Abs. 2 BewG zu kürzen ist (Az. II R 11/21).
BFH: Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZGBFH: Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG
Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 EStG nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet. Dies entschied der BFH (Az. VI R 4/22).
Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der WPK für 2025Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der WPK für 2025
Die WPK hat die Schwerpunkte für die Prüfung für das Jahr 2025, die sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht und unter Berücksichtigung von Neuregelungen zur Rechnungslegung ergeben, bekanntgegeben.
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei ÜberstundenzuschlägenDiskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Das entschied das BAG (Az. 8 AZR 370/20)