Verdacht der Geldwäsche: Bank muss Rechtsanwaltskosten eines Kunden nicht zahlenVerdacht der Geldwäsche: Bank muss Rechtsanwaltskosten eines Kunden nicht zahlen

Die Bank meldete der Financial Intelligence Unit zwei jeweils sechsstellige Überweisungen auf das Konto der Klägerin. Erstattung der Kosten für das rechtsanwaltliche Freigabeschreiben könne die Kundin nicht verlangen, entschied das OLG Frankfurt. Die Bank habe sich zum Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts weder im Verzug befunden noch liege eine Pflichtverletzung vor (Az. 10 U 18/24).

Konvention zum Schutz der Anwaltschaft angenommenKonvention zum Schutz der Anwaltschaft angenommen

Am 12.03.2025 wurde die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs angenommen. Mit dem internationalen Abkommen sollen künftig anwaltliche Kernwerte und der Zugang zum Recht völkerrechtlich abgesichert werden. Die BRAK wird sich weiterhin gemeinsam mit ihren europäischen Partnern intensiv dafür einsetzen, dass die Konvention von möglichst vielen Staaten unterzeichnet, ordnungsgemäß ratifiziert und durchgesetzt wird.

40 Vorschläge zum Bürokratieabbau40 Vorschläge zum Bürokratieabbau

Die deutsche Wirtschaft fordert von der nächsten Bundesregierung kurzfristige Maßnahmen zum Bürokratieabbau und einer Modernisierung der Verwaltung. In einer aktuellen, repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten haben 87 Prozent die Digitalisierung von Staat und Verwaltung als wichtigstes Thema genannt.

Zwischen Effizienz und Bürokratie – Digitalisierung auf SparflammeZwischen Effizienz und Bürokratie – Digitalisierung auf Sparflamme

Digitalisierung bleibt für die Unternehmen eher ein Werkzeug zur Effizienzsteigerung als ein Motor für Innovationen, das zeigt die neue DIHK-Digitalisierungsumfrage. Während es beim Thema künstliche Intelligenz in großen Schritten vorangeht, fühlen sich die Betriebe bei digitalen Transformationsprojekten vor allem durch Aufwand, Komplexität und rechtliche Unsicherheiten ausgebremst.

Kein Dienstunfallschutz für Reparaturversuch an einer Wanduhr im Dienstzimmer mit einem privaten KlappmesserKein Dienstunfallschutz für Reparaturversuch an einer Wanduhr im Dienstzimmer mit einem privaten Klappmesser

Die Verwendung eines abstrakt gefährlichen Gegenstands (hier eines Klappmessers) zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch (hier Reparaturversuch an einer Uhr) läuft den wohlverstandenen Interessen des Dienstherrn zuwider und steht deshalb der Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall entgegen. Dies entschied das BVerwG (Az. 2 C 8.24).